Gleiche Basis schaffen
Vergleichbar werden Angebote nur, wenn alle Anbieter dieselben Flächen, denselben Turnus und dieselben Leistungen kalkulieren. Sonst vergleichen Sie Äpfel mit Birnen.
Diese Kennzahlen helfen
- Preis je Reinigung oder je Monat statt nur Stundensatz.
- Stundenverrechnungssatz für Zusatzleistungen.
- Kalkulierte Stunden je Objekt: Passt der Zeitansatz zur Fläche?
- Enthaltene Materialien, Verbrauchsartikel und Maschinen.
Nachweise, die Sie verlangen können
- Betriebshaftpflichtversicherung mit Nachweis der Deckungssumme.
- Referenzen vergleichbarer Objekte.
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Handelsregisterauszug.
- Qualifikation: Ausbildung im Gebäudereiniger-Handwerk, Innungsmitgliedschaft.
- Bei größeren Objekten: Qualitätsnachweise wie ein Gütezeichen oder ein Qualitätsmanagement.
Fragen Sie nach den Mitarbeitern
Fragen Sie, wer tatsächlich reinigt: eigene Mitarbeiter oder Subunternehmer. Bei Ketten von Nachunternehmern wird die Kontrolle schwieriger, und Auftraggeber können für Mindestlohnverstöße von Nachunternehmern mithaften. Wer seine Lieferkette kennt, ist auf der sicheren Seite.
Allgemeine Orientierung, keine Rechtsberatung.
Warum der billigste Anbieter selten der günstigste ist
Auffällig niedrige Preise entstehen oft durch zu knappe Zeitansätze oder fehlende Qualifikation. Folgen sind Nachbesserungen, wechselndes Personal und Schäden an Böden und Oberflächen, die später mehr kosten als der gesparte Betrag.
Häufige Fragen
- Wie viele Angebote sollte ich einholen?
- Zwei bis drei vergleichbare Angebote reichen meist aus. Wichtiger als die Menge ist, dass alle auf demselben Leistungsverzeichnis beruhen.
- Ist eine Begehung vor dem Angebot Pflicht?
- Nicht vorgeschrieben, aber sinnvoll. Ohne Begehung kalkuliert ein Anbieter oft nur grob.